Die Tagesordnung muss bestimmte TOPS beinhalten, so sind der TOP 1 – Begrüßung sowie der letzte TOP – Sonstiges, für eine Versammlung zur Beschlußfähigkeit zwingend notwendig.
Jahreshauptversammlungen benötigen noch weitere Pflicht-TOPs, so z.B. die Berichte des Vorsitzenden, Schriftführers und des Kassiers. Die Kassenprüfung muss aufgeführt werden, ebenso wie die Entlastung des Vortandes. Gegebenenfalls noch Wahlen, wenn diese turnusmäßig notwendig sind.
Andere Versammlungen haben andere TOPs, die immer wieder kehren.